Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ortenau Klinikum ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ortenau-klinikum.de.
Bitte beachten Sie: Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in Bezug auf barrierefreie Webseiten ist derzeit noch nicht vollständig erfolgt. Wir arbeiten laufend daran und werden schnellstmöglich die noch fehlenden Informationen und Funktionen implementieren. Sie können uns über das Kontaktformular gerne entsprechende Hinweise geben.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die Website steht derzeit noch nicht in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache zur Verfügung. Außerdem ist lediglich ein Teil der PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich.
- Auf der Startseite ist bedingt durch das Hintergrundbild der Kontrast zum grafischen Element "Logo" nicht sichergestellt, ebenso die darauf basierende Farbadaption für weitere vereinzelte Gestaltungselemente verschiedener Seiten. Die vorhandene Kontrastfunktion ermöglicht es jedoch, ein konformes Kontrastverhältnis gemäß Barrierefreiheit darzustellen.
- Verlinkungen auf Inhalte außerhalb von www.ortenau-klinikum.de können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.
Diese Webseite wird derzeit noch weiter optimiert.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.01.2022 erstellt.
Eine Bewertung der Webseite www.ortenau-klinikum.de ist noch nicht erfolgt. Dies wird jedoch schnellstmöglich nachgeholt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.01.2022 überprüft.
4. Rückmeldung, Kontaktangaben und Durchsetzungsverfahren
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ortenau-klinikum.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Ortenau Klinikum
Zentrale Verwaltung
Weingartenstr. 70
77654 Offenburg
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0781 472-5001 erreichen.
Gerne können Sie uns die Mängel auch über das entsprechende Kontaktformular melden:
Falls das Ortenau Klinikum nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.